Warum sind wir eine gemeinnützige Gesellschaft und kein Verein
Hilfe und Entscheidungen müssen oft schnell und unbürokratisch getroffen werden. Jedoch wird in Vereinen fast jede wichtige Entscheidung in der Regel von der Mitgliederversammlung getroffen. Dies ist meist ein langwieriger Prozess, da eine turnusmäßige Mitgliederversammlung nur einmal jährlich stattfindet und ansonsten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen ist. Nicht nur, dass eingeladen werden muss, es müssen auch Formen und Fristen, meistens vier Wochen, eingehalten werden. So ist die gemeinnützige Gesellschaft gegenüber dem Verein flexibler.
Außerdem wird der Vereinsvorstand immer nur auf eine bestimmte Zeit gewählt und kann nach dieser Periode faktisch komplett abgewählt und durch neues Personal ersetzt werden. Kontinuierliche Aufbauarbeit und konsequente Zielverfolgung sind bei diesem häufigen personellen Wechsel oft schwierig. Zudem ist das wirtschaftliche Ansehen einer gemeinnützigen Gesellschaft wegen der relativ größeren Stabilität und Kontinuität der Tätigkeit in der Regel sehr viel besser als beim Verein.
Ein Nachteil ist sicherlich, dass Bilanzen erstellt werden müssen, denn auch für die gemeinnützige Gesellschaft gelten alle Vorschriften des HGB bezüglich der Buchführung und Bilanzpflicht. Jedoch wird hierdurch eine Transparenz geschaffen, die ein Verein nicht bietet.
Des Weiteren werden wirtschaftliche Bereiche der Gesellschaft ausgegliedert. Dies bezieht sich in erster Linie auf den Betrieb von Kindertagesstätten und Waisenhäuser, was der Rechtsform des eingetragenen Vereins untersagt ist.
Die Gewinne einer gGmbH müssen für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. |
Unsere Mitglieder-Garantie
Die Unterstützung unserer wichtigen Projekte erfolgt fast ausschließlich durch die Beiträge unserer Förderer.
Die Mitgliedschaft in unserer gemeinnützigen Gesellschaft hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht gekündigt wird.
Wir garantieren hier verbindlich, dass die Mitgliedschaft in unserer Gesellschaft freiwillig ist. Sie können jederzeit, allerdings nicht rückwirkend, aus Ihrer Fördermitgliedschaft entlassen werden, ohne Einhaltung von Fristen. Wir wollen niemanden binden, wir wollen helfen. |
Bemerkung:
Spendenaufrufe der KINT Kinderhilfe International Natur und Tierhilfe gGmbH gelten nicht für das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.